Das Energie-Lexikon

Die Abrechnungen der Strom- und Gasanbieter sind oft voller Fachchinesisch. Hier übersetzen wir die wichtigsten Begriffe einfach und verständlich.

Abschlag

Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf die erwartete Jahresrechnung. Er berechnet sich aus dem geschätzten Jahresverbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis plus dem jährlichen Grundpreis, geteilt durch 12 Monate.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis bezeichnet die Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energie. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben und beinhaltet Beschaffungskosten, Netzentgelte sowie staatliche Steuern und Umlagen.

Brennwert

Der Brennwert gibt bei Gas an, wie viel Energie (Wärme) in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Da die Gasqualität je nach Herkunft schwankt, wird am Ende des Jahres Ihr Verbrauch in Kubikmetern (m³) mithilfe des Brennwerts in abrechenbare Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

EEG-Umlage

Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (Ökostromumlage) diente lange der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Zur Entlastung der Stromkunden wurde sie in Deutschland zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und später komplett abgeschafft.

Ersatzversorgung

Fällt Ihr eigentlicher Anbieter plötzlich aus (z.B. durch Insolvenz), fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung Ihres lokalen Grundversorgers. Diese dauert maximal 3 Monaten, in denen Sie jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln können.

Grundpreis

Ein fester, verbrauchsunabhängiger Betrag (meist pro Monat oder Jahr). Er deckt die Fixkosten des Anbieters ab, wie etwa die Bereitstellung des Strom- oder Gaszählers, Ablesung und Rechnungsstellung.

Grundversorgung

Der gesetzliche Standard-Tarif beim lokalen örtlichen Stadtwerk. Jeder Haushalt rutscht automatisch in diesen Tarif, wenn er keinen eigenen Vertrag abschließt. Er ist sehr teuer, kann aber jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Kilowattstunde (kWh)

Die Maßeinheit für den Energieverbrauch. Eine Kilowattstunde Strom reicht beispielsweise aus, um einen modernen LED-Fernseher etwa 10 Stunden lang zu betreiben.

Netzentgelte

Gebühren, die der Betreiber des lokalen Strom- oder Gasnetzes für die Nutzung und Instandhaltung seiner Leitungen verlangt. Diese Entgelte sind in jedem Postleitzahlen-Gebiet unterschiedlich und machen oft über 20 Prozent der Stromrechnung aus.

Preisgarantie

Eine vertragliche Zusicherung des Anbieters, den Preis für einen bestimmten Zeitraum (oft 12 oder 24 Monate) nicht zu erhöhen. Meist handelt es sich um eine "eingeschränkte" Preisgarantie, die Steuern und staatliche Abgaben von der Garantie ausschließt.

Schlichtungsstelle Energie

Eine unabhängige Institution (Sitz in Berlin), die kostenfrei bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern (z.B. wegen falscher Rechnungen oder verweigerten Boni) vermittelt, wenn direkte Verhandlungen gescheitert sind.

Smart Meter

Ein intelligentes Messsystem für Strom. Im Gegensatz zum alten, schwarzen Ferraris-Zähler sendet der Smart Meter den genauen Stromverbrauch digital und verschlüsselt direkt an den Netzbetreiber. Eine manuelle Ablesung entfällt.

Sonderkündigungsrecht

Das Recht des Verbrauchers, einen Vertrag außerhalb der regulären Fristen sofort zu kündigen. Bei Energieverträgen greift dies automatisch in dem Moment, in dem der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt.

Zählernummer

Eine einmalige Identifikationsnummer, die fest auf dem Gehäuse Ihres Strom- oder Gaszählers aufgedruckt oder eingestanzt ist. Sie wird (neben der Adresse) zwingend benötigt, um den Anbieter erfolgreich zu wechseln.

Zustimmung des Vermieters

Einen Strom- oder Gasanbieterwechsel können Sie als Mieter völlig selbstständig durchführen, sofern Sie den Vertrag direkt mit dem Versorger schließen. Eine Erlaubnis oder Zustimmung des Vermieters ist dafür gesetzlich nicht erforderlich.

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