Gas- und Stromvergleich:
Aktuelle Tarife für Ihren Wohnort prüfen

Die Energietarife unterscheiden sich je nach Netzgebiet deutlich. Informieren Sie sich unverbindlich über die aktuellen Preise in Ihrer Postleitzahl und vergleichen Sie die Konditionen der Anbieter objektiv miteinander.

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Strom- und Gaspreise in Deutschland: Struktur und Vergleichsmöglichkeiten

Der deutsche Energiemarkt ist seit der Liberalisierung im Jahr 1998 durch eine Vielzahl von Anbietern geprägt. Neben den regional etablierten Stadtwerken agieren zahlreiche überregionale Versorger auf dem Markt. Für Verbraucher ergibt sich daraus die Möglichkeit, Tarife hinsichtlich Preis, Vertragslaufzeit und Energiequelle zu vergleichen. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Vertragskonditionen kann sinnvoll sein, da sich die Beschaffungskosten an den Energiebörsen und die Netzentgelte kontinuierlich verändern.

Haushalte, die noch nie aktiv den Anbieter gewechselt haben, befinden sich gesetzlich automatisch in der sogenannten Grundversorgung des lokalen Anbieters. Dieser Tarif ist zwar gesetzlich streng geregelt und bietet eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, ist jedoch in der Regel teurer als Sonderverträge auf dem freien Markt. Ein Vergleich der Tarife unter Angabe der eigenen Postleitzahl und des Jahresverbrauchs liefert einen objektiven Überblick über die aktuell verfügbaren Alternativen.

Die Zusammensetzung des Energiepreises

Um Verträge sachlich bewerten zu können, ist ein Verständnis der Preisstruktur notwendig. Der zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich grundsätzlich aus zwei primären Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis.

Der Grundpreis (teilweise auch Bereitstellungspreis) wird als monatliche Pauschale abgerechnet. Er ist unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch. Mit diesem Betrag decken die Netzbetreiber und Versorger ihre fixen Aufwendungen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für den Messstellenbetrieb (die Bereitstellung und Wartung des Strom- oder Gaszählers) sowie die Kosten für die Rechnungsstellung und kaufmännische Verwaltung.

Der Arbeitspreis hingegen wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. Er berechnet sich exakt nach der Menge der verbrauchten Energie. Der Arbeitspreis beinhaltet die eigentlichen Beschaffungskosten für die Energie, die vom Netzbetreiber erhobenen Netzentgelte sowie staatliche Steuern (wie Stromsteuer oder Erdgassteuer), die Konzessionsabgabe und verschiedene gesetzliche Umlagen.

Der Ablauf eines Anbieterwechsels

Der formelle Ablauf eines Anbieterwechsels unterliegt strengen Vorgaben der Bundesnetzagentur, um den Prozess für den Verbraucher so transparent und reibungslos wie möglich zu gestalten. Wenn ein Verbraucher einen neuen Vertrag abschließt, erteilt er dem neuen Anbieter im Zuge des Bestellprozesses in der Regel eine Vollmacht. Diese berechtigt den neuen Versorger, den bestehenden Vertrag beim Vorversorger zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordnungsgemäß zu kündigen.

Wichtig zu wissen: Die Infrastruktur zur Energieübertragung – also die Stromkabel, Gasrohre und der Zähler im Haus – befindet sich stets im Eigentum des lokalen Netzbetreibers, unabhängig davon, bei welchem Versorger der Verbraucher seinen Vertrag hat. Folglich sind bei einem reinen Anbieterwechsel keinerlei technische Anpassungen an der Hausinstallation erforderlich.

Ein häufiges Anliegen von Verbrauchern ist die Frage nach der Versorgungssicherheit während des Wechselprozesses. Das Energiewirtschaftsgesetz stellt sicher, dass die Belieferung mit Energie zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden darf. Sollte es durch administrative Verzögerungen zu einer Lücke zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Vertrages kommen, tritt gesetzlich verpflichtend die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger in Kraft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Anbieterwechsel ist in Deutschland gesetzlich geregelt und standardisiert. Wenn Sie sich für einen neuen Tarif entscheiden, geben Sie bei der Beantragung Ihre Zählernummer und den Namen Ihres bisherigen Versorgers an. Der neue Anbieter übernimmt anschließend in Ihrem Namen die formelle Kündigung des Altvertrages. Die örtliche Infrastruktur, also Leitungen und Zähler, verbleiben dabei im Zuständigkeitsbereich des lokalen Netzbetreibers.

Die Dauer des Wechsels hängt primär von der verbleibenden Laufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab. Im Regelfall nimmt der rein administrative Prozess zwischen drei und sechs Wochen in Anspruch. Falls ein Sonderkündigungsrecht (beispielsweise aufgrund einer angekündigten Preisanpassung) vorliegt, kann der Wechsel fristgerecht zum Stichtag der Preisänderung erfolgen.

Nein. Die ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgesichert. Sollte es bei einem Anbieterwechsel zu zeitlichen Verzögerungen kommen, greift automatisch die sogenannte Ersatzversorgung durch den lokalen Grundversorger. Eine physische Unterbrechung der Energiezufuhr im Rahmen eines regulären Wechsels ist gesetzlich und technisch ausgeschlossen.

Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige monatliche Pauschale, die fixe Kosten wie die Bereitstellung des Zählers, die Messstellenbetriebskosten und die Abrechnung abdeckt. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) berechnet und bezieht sich auf die tatsächlich bezogene Energiemenge. Er beinhaltet unter anderem die Beschaffungskosten, Netzentgelte, Steuern und gesetzliche Umlagen.

Verträge mit Preisgarantie fixieren den Preis für einen bestimmten Zeitraum. In den meisten Fällen handelt es sich um eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese schützt Verbraucher vor steigenden Beschaffungskosten und höheren Netzentgelten. Veränderungen bei Steuern (wie der Mehrwertsteuer) oder staatlichen Abgaben sind von dieser Garantie jedoch üblicherweise ausgenommen und können an den Kunden weitergegeben werden.

Da Wärmepumpen einen vergleichsweise hohen Strombedarf aufweisen, bieten viele Versorger spezielle Heizstromtarife an. Diese Tarife zeichnen sich oft durch einen reduzierten Arbeitspreis aus, bedingen jedoch, dass der Netzbetreiber die Anlage zu Spitzenlastzeiten kurzzeitig regeln darf (sogenannte Sperrzeiten). Eine technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zähler, der den Heizstrom unabhängig vom restlichen Haushaltsstrom misst.

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