Der Joker für Verbraucher: Das Sonderkündigungsrecht
Es ist ein ärgerlicher Moment: Ein Brief oder eine E-Mail Ihres Energieversorgers flattert ins Haus, oft versteckt hinter Sätzen wie "Anpassung der Tarifkonditionen". Im Klartext bedeutet das meist: Ihre Energie wird teurer. Doch das ist kein Grund zur Panik, sondern Ihre Chance, bares Geld zu sparen.
Sobald ein Anbieter die Preise anhebt, greift in Deutschland automatisch das Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag sofort und ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist beenden – selbst dann, wenn Ihr Vertrag eigentlich noch weitere 12 Monate laufen würde.
Wichtig: Die Frist ist extrem kurz!
Sie haben nicht ewig Zeit zu reagieren. Die meisten Anbieter gewähren Ihnen eine Frist bis zum Tag bevor die neuen Preise in Kraft treten (oft sind das nur 2 bis 4 Wochen). Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, haben Sie die neuen, teureren Preise stillschweigend akzeptiert.
So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor:
- Selbst kündigen: Anders als beim normalen Wechsel sollten Sie bei einem Sonderkündigungsrecht die Kündigung (am besten schriftlich per E-Mail oder Brief) an Ihren alten Anbieter selbst verschicken. Nennen Sie dabei explizit das "Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung".
- Neuen Tarif suchen: Gehen Sie direkt in unseren Stromvergleich oder Gasvergleich und suchen Sie sich einen günstigeren Tarif in Ihrer Region aus.
- Beim neuen Anbieter Bescheid geben: Geben Sie im Bestellprozess beim neuen Anbieter an, dass Sie Ihren alten Vertrag bereits selbst gekündigt haben. So kommt es zu keinen Überschneidungen.